Kursplatzordnung
- Am Abrichteplatz und in öffentlichen Bereichen davor sind alle Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen.
- Die Trainingsplätze (Welpen- und Agilityplatz) dürfen nur nach vorheriger Absprache mit einem Trainer/einer Trainerin betreten werden. Es ist nicht gestattet, Hunde in diesen Bereichen ohne Beaufsichtigung zu verwahren.
- Hunde, die auf den Kursplatz kommen, müssen versichert und gegen Tollwut geimpft sein.
- Für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden, ist der jeweilige Hundehalter haftbar.
- Raufer und bissige Hunde sind mit einem Maulkorb zu führen.
- Kranke Hunde sind vom Kursbetrieb und Besuch des Kursplatzes ausgeschlossen.
- Hitzige Hündinnen dürfen nur nach Abstimmung mit dem jeweiligen Kursleiter auf den Kursplatz gebracht werden.
- Das NÖ Hundehaltegesetz ist in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
- Das Schlagen oder grobes Behandeln der Hunde sowie die Verwendung von verletzenden Halsbändern und elektrischen Reizgeräten ist verboten – Verweis auf das Tierschutzgesetz.
- Die festgelegten Kurszeiten sind einzuhalten.
- Während der Kurszeiten ist freies Training nur in Absprache mit dem Trainer erlaubt.
- Die Teilnahme an den Ausbildungskursen ist nur Vereinsmitgliedern möglich.
- Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten so zu beaufsichtigen, dass der Kursbetrieb nicht gestört wird. Für durch Kinder entstandene Schäden haften deren Eltern.
- Um die Reinhaltung des Kursplatzes und des Vereinshauses wird im Interesse aller Mitglieder gebeten. Der Kot des eigenen Hundes ist unaufgefordert vom Gelände zu entfernen – dazu zählt auch der Parkplatz und die Bereiche rund um den Abrichteplatz.
- Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursplatzbesucher selbst verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Haftung.
- Gewerbliche oder politische Werbung ist am Kursplatzgelände und im Vereinshaus untersagt.
- Bei unpassendem Benehmen eines Kursteilnehmers oder Besuchers ist der Kursleiter oder ein Leitungsmitglied berechtigt, die betreffende Person des Kursplatzes zu verweisen.
- Den Anordnungen der Leitungsmitglieder, Kursleitern und dem Platzwart ist jedenfalls Folge zu leisten.
- Etwaige Anregungen, Wünsche oder Beschwerden können mündlich an den jeweiligen Kursleiter oder schriftlich an die Vereinsleitung gerichtet werden, für zweiteren Fall steht der Briefkasten am Eingang zu Verfügung.
- Allgemein ist den Kursteilnehmern und Kursplatzbesuchern die Verpflichtung auferlegt, sich gegenseitig mit Achtung und entsprechendem Respekt zu begegnen.
Der ÖGV Wiener Neustadt bedankt sich für eine angenehme und wertschätzende Zusammenarbeit.