Kursplatzordnung

Kursplatzordnung

  1. Am Abrichteplatz und in öffentlichen Bereichen davor sind alle Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen.
  2. Die Trainingsplätze (Welpen- und Agilityplatz) dürfen nur nach vorheriger Absprache mit einem Trainer/einer Trainerin betreten werden. Es ist nicht gestattet, Hunde in diesen Bereichen ohne Beaufsichtigung zu verwahren.
  3. Hunde, die auf den Kursplatz kommen, müssen versichert und gegen Tollwut geimpft sein.
  4. Für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden, ist der jeweilige Hundehalter haftbar.
  5. Raufer und bissige Hunde sind mit einem Maulkorb zu führen.
  6. Kranke Hunde sind vom Kursbetrieb und Besuch des Kursplatzes ausgeschlossen.
  7. Hitzige Hündinnen dürfen nur nach Abstimmung mit dem jeweiligen Kursleiter auf den Kursplatz gebracht werden.
  8. Das NÖ Hundehaltegesetz ist in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
  9. Das Schlagen oder grobes Behandeln der Hunde sowie die Verwendung von verletzenden Halsbändern und elektrischen Reizgeräten ist verboten – Verweis auf das Tierschutzgesetz.
  10. Die festgelegten Kurszeiten sind einzuhalten.
  11. Während der Kurszeiten ist freies Training nur in Absprache mit dem Trainer erlaubt.
  12. Die Teilnahme an den Ausbildungskursen ist nur Vereinsmitgliedern möglich.
  13. Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten so zu beaufsichtigen, dass der Kursbetrieb nicht gestört wird. Für durch Kinder entstandene Schäden haften deren Eltern.
  14. Um die Reinhaltung des Kursplatzes und des Vereinshauses wird im Interesse aller Mitglieder gebeten. Der Kot des eigenen Hundes ist unaufgefordert vom Gelände zu entfernen – dazu zählt auch der Parkplatz und die Bereiche rund um den Abrichteplatz.
  15. Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursplatzbesucher selbst verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Haftung.
  16. Gewerbliche oder politische Werbung ist am Kursplatzgelände und im Vereinshaus untersagt.
  17. Bei unpassendem Benehmen eines Kursteilnehmers oder Besuchers ist der Kursleiter oder ein Leitungsmitglied berechtigt, die betreffende Person des Kursplatzes zu verweisen.
  18. Den Anordnungen der Leitungsmitglieder, Kursleitern und dem Platzwart ist jedenfalls Folge zu leisten.
  19. Etwaige Anregungen, Wünsche oder Beschwerden können mündlich an den jeweiligen Kursleiter oder schriftlich an die Vereinsleitung gerichtet werden, für zweiteren Fall steht der Briefkasten am Eingang zu Verfügung.
  20. Allgemein ist den Kursteilnehmern und Kursplatzbesuchern die Verpflichtung auferlegt, sich gegenseitig mit Achtung und entsprechendem Respekt zu begegnen. 

Der ÖGV Wiener Neustadt bedankt sich für eine angenehme und wertschätzende Zusammenarbeit.